Bürgerbegehren - 11198 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Bayern
Gemeinde:
Frasdorf
Thema:
Gegen Ausweisung eines Gewerbegebiets (Flächennutzungsplan "Frasdorfer Anger")
Jahr:
2021
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass an der Aschauer Straße im Außenbereich von Frasdorf das „Sondergebiet Frasdorf Anger“ mit gewerblicher Nutzung nicht weiterverfolgt wird und der 26. Flächennutzungsplan (Stand 18.01.2021) dementsprechend nicht geändert wird?"
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
2021
Unterschriften gesamt:
517
Unterschriften gültig:
449
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
10
Datum - Einreichung Unterschriften:
02.2021
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
18.03.2021
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
16.05.2021
Abstimmungsberechtigte:
2414
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
483
Zustimmungsquorum in %:
20
Abstimmende:
1781
Prozentuale Beteiligung:
73,78
Gültige Stimmen:
1721
Ja Stimmen:
848
Ja Stimmenanteil:
49,27
Nein Stimmen:
873
Nein Stimmenanteil:
50,73
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Die Frasdorfer werden am Sonntag, 16. Mai zu den Wahlurnen gerufen Bei einem Bürgerbegehren können sie über die vorgesehene Bauleitplanung am „Frasdorfer Anger“ entscheiden. Einstimmig beschloss der Frasdorfer Gemeinderat, dieses Bürgerbegehren durchzuführen. Bürgermeister Daniel Mair (CSU) erklärte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass die Fragestellung von der Bürgerinitiative im Vorfeld mit der Rechtsabteilung im Landratsamt abgeklärt worden sei. Sie entspreche mit ihrer Formulierung den Anforderungen an ein Bürgerbegehren. Die Bürgerinitiative „Frasdorfer Anger“ hatte dem Bürgermeister 479 Unterschriften übergeben, nach der Überprüfung durch das Einwohnermeldeamt waren 449 gültig, lediglich 243 wären als Unterstützer notwendig gewesen. Mittlerweile wurden noch einmal 38 Unterschriften nachgeschoben. Die Wahlberechtigten erhalten mit der Wahlbenachrichtigung auch gleich die Briefwahlunterlagen zugeschickt und können selbst entscheiden, ob sie bei diesem Bürgerentscheid am 16. Mai an der Briefwahl teilnehmen wollen oder ob sie im Frasdorfer Rathaus ihr Wahlrecht ausüben wollen. Wegen der Corona-Beschränkungen ist lediglich das Wahllokal im Rathaus eingerichtet, die gewohnten Wahllokale in den anderen Ortsteilen stehen nicht uzur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass hauptsächlich über Briefwahl abgestimmt wird. Die Leiterin des Standesamtes/Einwohnermeldeamtes, Cornelia Schenk, wurde vom Gemeinderat einstimmig als Abstimmungsleiterin berufen, ihr Stellvertreter ist Kämmerer Andreas Oppacher. So lautet die Abstimmungsfrage bei Bürgerbegehren: „Sind Sie dafür, dass an der Aschauer Straße im Außenbereich von Frasdorf das „Sondergebiet Frasdorf Anger“ mit gewerblicher Nutzung nicht weiterverfolgt wird und der 26. Flächennutzungsplan (Stand 18.01.2021) dementsprechend nicht geändert wird?“ konkret: An Autobahnausfahrt: zwei geplante Bauvorhaben am Frasdorfer Anger umgesetzt werden. Das Bad Endorfer Familienunternehmen Miedl plant eine Bäckerei und ein Café mit 200 Sitzplätzen. Die Frasdorfer Käserei Anderlbauer will einen Regionalmarkt bauen.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/ro-ch-gem/tag-der-entscheidung-fuer-frasdorfer-anger-90253826.html
Anmerkungen:
Größeres Projekt