Bürgerbegehren - 10617 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Sachsen
Kreisstadt:
Sebnitz, Stadt
Thema:
Für Ausrichtung des "Tag der Sachsen"
Jahr:
2019
Themenbereich:
Kulturprojekte
Fragestellung:
"Die Große Kreisstadt Sebnitz soll sich für die Ausrichtung des „Tag der Sachsen“ im Zeitraum 2023 bis 2025 bewerben."
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
01.2019
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
1232
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
03.2019
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
10.04.2019
Zulässig:
Zulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
26.05.2019
Abstimmungsberechtigte:
8004
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
5235
Prozentuale Beteiligung:
65,4
Gültige Stimmen:
5136
Ja Stimmen:
3276
Ja Stimmenanteil:
63,8
Nein Stimmen:
1860
Nein Stimmenanteil:
36,2
Gesamtergebnis:
BE im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
Bekanntmachung BE: Am 26. Mai 2019 findet, verbunden mit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Wahl der Stadträte für Sebnitz und der Ortschaftsräte für Altendorf, Hinterhermsdorf, Lichtenhain, Mittelndorf, Ottendorf und Saupsdorf, die Durchführung des Bürgerentscheids zum „Tag der Sachsen“ statt. I. Das von Bürgern der Stadt Sebnitz initiierte Bürgerbegehren für die Ausrichtung des „Tag der Sachsen“ wurde vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz in der Sitzung am 10. April 2019 für zulässig erklärt. Damit ist ein Bürgerentscheid durchzuführen. II. Der zur Abstimmung gestellte Entscheidungsvorschlag lautet: Die Große Kreisstadt Sebnitz soll sich für die Ausrichtung des „Tag der Sachsen“ im Zeitraum 2023 bis 2025 bewerben. III. Die im Bürgerbegehren enthaltene Begründung lautet: Der Tag der Sachsen 2003 war ein Riesenerfolg und hat allen gezeigt, was in unserer Stadt und den Ortsteilen steckt. Dadurch hat Sebnitz viel Anerkennung erfahren. Wir glauben, dass Sebnitz 20 Jahre nach dem Tag der Sachsen 2003 jetzt wieder reif dafür ist und Oberbürgermeister Ruckh es schaffen kann, den Tag der Sachsen wieder nach Sebnitz zu holen. Wir haben uns in Sebnitz immer hohe Ziele gesetzt und diese auch erreicht. Gemeinsam mit allen Einwohnern und Bürgern, dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister an der Spitze können wir auch dieses Ziel erreichen. IV. Der im Bürgerbegehren angegebene Kostendeckungsvorschlag lautet: Kosten: ca. 1,3 Mio. Euro Deckung: 900 T Euro aus Fördermitteln, 400 T Euro aus Liquiditätsreserve V. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner Sitzung am 10. April 2019 den Abstimmungstag zur Durchführung des Bürgerentscheids auf Sonntag, den 26. Mai 2019, festgelegt. VI. Abstimmung/Wahlen Die Durchführung des Bürgerentscheids zum „Tag der Sachsen“ (Abstimmung) wird entsprechend § 57 KomWG organisatorisch mit der Wahl zum Europäischen Parlament, mit der Wahl des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, mit der Wahl des Stadtrates der Großen Kreisstadt Sebnitz und mit der Wahl der Ortschaftsräte in den Ortsteilen Altendorf, Hinterhermsdorf, Lichtenhain, Mittelndorf, Ottendorf und Saupsdorf verbunden.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://ol.wittich.de/titel/2987/ausgabe/16/2019/artikel/00000000000014232708-OL-2987-2019-17-16
Anmerkungen:
keine Angabe