Schleswig-Holstein
Nach Baden-Württemberg, wo kommunale Bürgerbegehren bereits 1956 eingeführt wurden, war Schleswig-Holstein das erste Land, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eingeführt hat. Zuvor kannte Schleswig-Holstein direkte Demokratie nur in Form der Gemeindeversammlung in Kleinstgemeinden (bis 70 Einwohnerinnen und Einwohner).
Im Jahr 1990 - ein Jahr nach dem Fall der Mauer - ermöglichte Schleswig-Holstein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Diese Reform lässt sich auch als Umsetzung der Transparenzforderung deuten, die in der Folge der sog. Barschel-Affäre um die Bespitzelung des damaligen SPD-Spitzenkandidaten Björn Engholm aufgekommen waren.
Aufgrund langer Zeit recht hoher Hürden für die Einleitung des Bürgerbegehrens und aufgrund der Vielzahl eher kleiner Gemeinden, ist die direktdemokratische Praxis in Schleswig-Holstein eher mäßig.
Lfd Nr. | ID | Gemeinde/Stadt/Kreis | Thema | Wie eingeleitet? | Ergebnis | Jahr | Details |
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