Bayern

Bayern führte 1995 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid durch einen landesweiten Volksentscheid ein. Die Initiatoren beabsichtigten, möglichst bürgerfreundliche Regelungen mit geringen Hürden und hatten gegen den weit restriktiveren Gegenentwurf der Landesregierung Erfolg. Die von Gegnern befürchtete Unregierbarkeit der Gemeinden ist nicht eingetreten, ebensowenig führte das Verfahren zu einem negativen Investitionsklima und zum wirtschaftlichen Niedergang des Landes (eher das Gegenteil dürfte eingetreten sein).

Die Praxis ist in Bayern im Ganzen Land nachweisbar, wenngleich das Verfahren in Ballungsgebieten größere Anwendung findet, als in nichturbanen Räumen. Sechs der zehn Gemeinden und Stadtbezirke mit der höchsten Nutzungsintensität finden sich in Bayern. Nicht alle dieser Hochburgen sind Großstädte.

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