Bremen
Unter den Stadtstaaten ist Bremen insofern eine Besonderheit, als das Bundesland aus zwei autonomen Gemeinden besteht. Bremerhaven ist eine eigenständige Gemeinde. Für das die direktdemokratischen Beteiligungsrechte ergibt sich daraus die Besonderheit, dass das Landesrecht auf Volksbegehren und Volksentscheid auch auf die kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte Bremen und Bremerhaven Anwendung findet. Bremen ist somit das einzige Bundesland, in denen der kommunale Bürgerentscheid als kommunaler Volksentscheid bezeichnet wird.
Lfd Nr. | ID | Gemeinde/Stadt/Kreis | Thema | Wie eingeleitet? | Ergebnis | Jahr | Details |
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