Sachsen

Die Regelung in Sachsen ist geprägt durch recht hohe Unterschriftenerfordernisse (Einleitungsquoren), während gleichzeitig die themtische Bandbreite der Gegenstände, zu denen ein Bürgerbegehren stattfinden kann, eher groß ist. Zusätzlich findet sich hier die Besonderheit, dass Gemeinden berechtigt sind, die Einleitungsquoren durch eigenes Recht (in der Hauptsatzung) zu senken.

Schwerpunkte der direktdemokratischen Partizipation finden sich in den großen Städten des Landes.

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