Baden-Württemberg

Baden-Württemberg führte bereits 1956 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid durch und reformierte seitdem die Teilhaberechte für Bürgerinnen und Bürger mehrfach. Für viele Details und das generelle Design des Rechts auf Bürgerbegehren, wurde Baden-Württember damit ein Vorbild. Hohe Hürden führten jedoch zu einer geringen Anwendungspraxis. Trotz der langen Existenz des Verfahrens ist die Zahl in Baden-Württemberg mit knapp 900 Verfahern eher gering.

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