Niedersachsen

Niedersachsen führte die kommunale Direktdemokratie 1996 durch Beschluss des Landtages ein und gehört damit zu den Ländern letzten Ländern, die kommunale Direktdemokratie in den Gemeinden ermöglichte. Unter den Flächenländern hat lediglich das Saarland Bürgerbegehren noch später als Beteiligungsrecht der Bürger eingeführt.

Kennzeichnend für Niedersachsen sind kleine Gemeinden, viele davon eher ländlich geprägt. Anders als andere Flächenländer der damaligen Bundesrepublik, wie z.B. das benachbarte Nordrhein-Westfalen, fusionierten Gemeinden in den 1970er Jahren nicht in nennenswertem Maß zu großen Gebietskörperschaften, sondern die Gemeinden wurden zu Gemeindeverbänden in Form von Samtgemeinden zusammengeschlossen. Die Gemeinden behielten dabei ihre Autonomie.

Wie andere Bundesländer mit kleinen Gemeinden ist die Zahl eingeleiteter Bürgerbegehren eher gering, was aber auch durch die recht hoch gesetzten Einleitungshürden verursacht sein dürfte.

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