Bürgerbegehren - 11378 [ Zurück zur Übersicht ]
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Kreisstadt:
Bad Dürkheim, Stadt
Thema:
Für Errichtung eines Hotels bei der "alten Stadtgärtnerei" (für Grundstücksverkauf)
Jahr:
2021
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
„Soll das städtische Gelände „Alte Stadtgärtnerei“ für das von der Projektentwickler-Gemeinschaft von Nell / Michelmann / Mutschler vorgestellte Projekt „Weinhotel“ verkauft werden?“
Verfahrenstyp:
2. b (genauer:) Ratsreferendum: aufgegriffenes Bürgerbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
06.07.2021
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
26.09.2021
Abstimmungsberechtigte:
15291
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
2294
Zustimmungsquorum in %:
15
Abstimmende:
10431
Prozentuale Beteiligung:
68,22
Gültige Stimmen:
10329
Ja Stimmen:
2949
Ja Stimmenanteil:
28,55
Nein Stimmen:
7380
Nein Stimmenanteil:
71,45
Gesamtergebnis:
BE nicht im Sinne des Begehrens
Hintergründe des Themas:
In der Stadtratssitzung am 6. Juli hat der Stadtrat das von der Bürgerinitiative auf den Weg gebrachte Bürgerbegehren „Sind Sie gegen einen Verkauf des Geländes „Alte Stadtgärtnerei“ zum Zwecke der Bebauung mit einem Großhotel“ als unzulässig zurückgewiesen.
Beschlossen wurde jedoch, einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Soll das städtische Gelände „Alte Stadtgärtnerei“ für das von der Projektentwickler-Gemeinschaft von Nell / Michelmann / Mutschler vorgestellte Projekt „Weinhotel“ verkauft werden?“ durchzuführen. Der Bürgerentscheid soll zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September stattfinden.
Es handele sich um ein viel diskutiertes Thema, mit dem man sich bereits in etlichen Rats- und Ausschusssitzungen intensiv beschäftigt habe, erinnerte Bürgermeister Christoph Glogger. Die Bürgerinitiative habe im Februar ein Bürgerbegehren gestartet, um den Verkauf des städtischen Geländes zu verhindern. Hierzu sehe § 17 a der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO) eine Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenden Personen vor, bevor der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden müsse. Klaus Kochendörfer, einer der Mitinitiatoren des Bürgerbegehrens, übernahm diese Aufgabe in der Ratssitzung und schilderte den Ratsmitgliedern die Sicht der Initiative.
Die anschließende Abstimmung des Stadtrats, das Bürgerbegehren als unzulässig zurückzuweisen, erfolgte mehrheitlich mit einer Gegenstimme. Die Verwaltung hatte im Haupt- und Finanzausschuss in der Vorwoche erläutert, warum gegen das Begehren in dieser Form deutliche rechtliche Bedenken bestehen.
In einer weiteren Abstimmung folgte der Stadtrat dann mit 26 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen der Empfehlung von Bürgermeister und Verwaltung, einen Bürgerentscheid mit einer veränderten Fragestellung durchzuführen und diesen für den Tag der Bundestagswahl zu terminieren. Zuvor hatte sich die Initiative mit dem neuen Verfahren einverstanden erklärt und gleichzeitig auf eine eigene Darstellung des Gebäudes verzichtet. Mehrere Ratsmitglieder begründeten ihre Zustimmung mit dem Respekt vor einem Bürgerbegehren als Instrument der Demokratie und der großen Anzahl derer, die dafür unterschrieben hatten, dass über diese Frage in einem Bürgerentscheid entschieden wird.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.bad-duerkheim.de/aktuelles/2021/stadtrat-fuer-buergerentscheid-durchfuehrung-zeitgleich-mit-bundestagswahl/
Anmerkungen:
keine Angabe