Bürgerbegehren - 11467 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Baden-Württemberg
Große Kreisstadt:
Vaihingen an der Enz, Stadt
Thema:
Für Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Quartiersentwicklung (Projekt "ReserVoir 2027")
Jahr:
2021
Themenbereich:
Wohngebietsprojekte
Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass für die Wohnbaufläche „Kleinglattbach-Süd II“ ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wird mit dem Ziel, den Teilbereich „ReserVoir“ für die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) entwickeln zu können?"
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
2021
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
2108
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
keine Angabe
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
7
Datum - Einreichung Unterschriften:
25.10.2021
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
16.12.2021
Zulässig:
Unzulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Unzulässig
Hintergründe des Themas:
Das Bürgerbegehren, mit dem die Initiative Reservoir ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche Kleinglattbach-Süd II herbeiführen wollte, um dort ein Quartier im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA ’27 StadtRegion Stuttgart zu realisieren, ist rechtlich wohl unzulässig. Einer entsprechenden Einschätzung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, die das Verfahren im Auftrag der Stadt Vaihingen geprüft hat (die VKZ berichtete), folgte der Gemeinderat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit. 21 Mitglieder stimmten für die entsprechende Verwaltungsvorlage, fünf dagegen. Es gab eine Enthaltung. Zuvor hatten die Vertrauensleute – also die offiziellen Ansprechpartner für das Bürgerbegehren – noch einmal das Wort. Dr. Thomas Dippel und Roland Weikert betonten dabei den großen Zuspruch, den sie in der Bevölkerung erfahren hätten, und boten an, gemeinsam mit Stadt und Gemeinderat konstruktiv nach einer Lösung suchen zu wollen. Zurückgezogen wurde das Bürgerbegehren aber trotz der zu erwartenden Abstimmungsniederlage nicht. Somit blieb es bei der Sachlage, dass der Gemeinderat der baden-württembergischen Gemeindeordnung folgend spätestens zwei Monate nach Eingang des Antrags (Übergabe der Unterschriften) über die Zulässigkeit zu entscheiden hatte. Diese Frist ende am 23. Dezember, erklärte Oberbürgermeister Gerd Maisch auf die Nachfrage von Stadtrat Peter Schimke (Linke, Vaihingen), ob die Abstimmung noch einmal verschoben werden könnte. SPD-Stadtrat Eberhard Berg (Kleinglattbach) hatte nämlich das Regierungspräsidium (RP) um Klärung gebeten. „Die in dem Gutachten aufgeführten Gründe für eine eventuelle Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bewegen sich juristisch gesehen auf dünnem Eis“, sagte Berg. Eine Antwort sei jedoch nicht zu erwarten, betonte Maisch: „Das RP ist keine Rechtsberatung.“ Eberhard Berg plädierte dafür, die Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu lassen. Beistand bekam er von Andreas Schuller (BbV, Vaihingen), der mit Blick auf das erfüllte Quorum – mindestens sieben Prozent aller Stimmberechtigten – feststellte: „2108 Stimmen sprechen für mich eine sehr deutliche Sprache.“ Oliver Luithle (Wir in Vaihingen, Gündelbach) beantragte eine namentliche Abstimmung, bei der der Oberbürgermeister jedes Mitglied einzeln nach seiner Stimme hätte fragen müssen. Im Gremium fand das keine Unterstützung. „Wenn Sie die Hand heben, sieht man ohnehin, wie Sie abstimmen“, so Maisch. Die deutliche Mehrheit hob die Hand schließlich für die Verwaltungsvorlage, die fußend auf der Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Dr. Helmut Schuster von einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ausging. „So eine Entscheidung gehört in die Hände der Bürger“, sagte Dr. Andrea Wagner (Grüne, Aurich). Allerdings seien die rechtlichen Kriterien für ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid klar geregelt. Da hätten die Initiatoren ihre „Hausaufgaben nicht gemacht“. Für ihre Fraktion seien auch die Folgekosten für Infrastrukturprojekte wie Schulen oder Kindergärten ein wichtiger Punkt. Anders als bei der Gartenschau öffneten sich für die IBA nicht automatisch Fördertöpfe, so Wagner, deren Fraktion sich Rat bei der eigenen Landtagsfraktion geholt hatte. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördere ebenfalls nur einzelne Objekte, nicht ganze Quartiere, stellte Erich Hangstörfer (Gündelbach) für die Ratsfraktion der Christdemokraten fest. Die CDU hatte sich gleichfalls um eine unabhängige Einschätzung bemüht. Zwei Juristen hätten Schusters Gutachten bescheinigt, „vollkommen wasserdicht“ zu sein. Die FDP brauchte diesen Weg gar nicht erst zu gehen, hat sie mit Helga Eberle (Aurich) doch eine ehemalige Richterin in ihren Reihen. Die Anwaltskanzlei habe den Sachverhalt „zutreffend dargelegt“, bestätigte sie. Von einem „Gefälligkeitsgutachten“ zu sprechen, sei geradezu unverschämt. „Oberste Priorität hat die Gartenschau“, sagte Eberhard Zucker (FW, Vaihingen). Die werde man nicht aufs Spiel setzen, unterstrich er mit Blick auf die Finanzlage der Stadt. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten da durchaus Bedenken. Und demokratische Entscheidungen müssten irgendwann einfach akzeptiert werden, richtete er sich an die Initiative Reservoir. Er habe die Initiatoren des Bürgerbegehrens „vom ersten Tag“ auf die Problematik der Fragestellung hingewiesen, sagte Maisch. Wenn die rechtlichen Kriterien – abgesehen vom Unterschriftenquorum – nicht erfüllt seien, dann dürfe der Gemeinderat hierzu keinen Bürgerentscheid zulassen, betonte der OB. Sollte er es dennoch tun, sei er selbst von Rechts wegen gezwungen, Widerspruch einzulegen. Gleiches gelte für ein Ratsreferendum – also einen Bürgerentscheid ohne vorheriges Bürgerbegehren, der durch den Gemeinderat selbst eingeleitet werden kann. Die IBA sei für Vaihingen wahrscheinlich zu früh gekommen, sagte Stadtrat Prof. Gustl Lachenmann (fraktionslos, Vaihingen). Ein Gutes habe die Thematik zumindest dennoch gehabt. Der Bürgerdialog habe „eine Diskussion über qualitätvolle Architektur“ angestoßen. „Das ist eine Bereicherung und ein Fortschritt für die Stadt“, so Lachenmann. Bislang habe es in Vaihingen in dieser Hinsicht nämlich nur „Hausmannskost“ gegeben.
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://471af9ab-72f1-486f-8f57-9d08b340e6f9.filesusr.com/ugd/f07b0c_e81614b34aaf468cb47ea3dd224a884f.pdf
Anmerkungen:
Homepage zum Projekt: https://www.reservoir-2027.com