Bürgerbegehren - 11754 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Niedersachsen
Kreisstadt:
Lüneburg, Hansestadt
Thema:
Für die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele bis 2030 (1): "Radentscheid Lüneburg"
Jahr:
2021
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Fragestellung:
Soll die Hansestadt Lüneburg folgende sieben verkehrspolitische Ziele umsetzen? 1. Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen ausbauen An Hauptverkehrsstraßen sind Radwege gemäß dem aktuellen Stand der Technik baulich getrennt von anderen Verkehrsarten auszubauen. Alternativ können auch baulich geschützte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Alle baulichen Maßnahmen sind entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung) umzusetzen. Auf den Radwegen muss das Überholen von breiten Fahrrädern (Lastenräder, Anhänger) möglich sein. Ab 2023 werden jährlich mindestens 3 km Radwege an Haupt-verkehrsstraßen angelegt beziehungsweise ausgebaut. 2. Kreuzungen sicher und komfortabel umbauen Ab 2023 wird jährlich mindestens eine signalgesteuerte Kreuzung wie folgt umgebaut: Der Radverkehr wird auf Radwegen geführt, die baulich vom Kfz-Verkehr getrennt sind. Die Sichtbarkeit des Radverkehrs wird erhöht, indem vorgezogene Haltelinien und ausreichend große Aufstellbereiche markiert werden. Um Unfälle durch rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr zu verhindern, werden freie Abbiegespuren umgebaut/beseitigt und Schutzinseln neben der Haltezone eingerichtet, um den Abbiegeradius der Kfz zu reduzieren. Der Radverkehr erhält eigene Lichtsignalanlagen (LSA), die auch ohne Tastendruck grün werden und mit einen Zeitvorsprung geschaltet werden können. Die Wartezeit kann mit Hilfe einer bedarfsabhängigen Steuerung (Taster, Sensoren) verkürzt werden. Große Kreuzungen mit hoher Unfallgefahr oder erhöhtem Verkehrsaufkommen sind zuerst umzubauen. 3. Durchgängiges Radroutennetz planen und ausbauen Bis Ende 2023 wird ein flächendeckendes Radroutennetz neu geplant. Abgesehen von bekannten Routen an Hauptstraßen und in der Innenstadt (Radverkehrsstrategie 2025) sind weitere Radwegrouten innerhalb der Stadtteile und zwischen den Stadtteilen zu planen. Die Anbindung an regionale Routen, Freizeitrouten, Radschnellwege und den beschlossenen Fahrradstraßenring muss gewährleistet sein. Ab 2024 werden jährlich drei Kilometer der geplanten Routen, die sich im Wirkungskreis der Stadt befinden, nach dem Stand der Technik (ERA in der jeweils gültigen Fassung) angelegt oder ausgebaut und mit Wegweisern versehen. Dabei werden Lücken im Routennetz geschlossen und Hindernisse wie Absperrungen, Treppen, Pfosten nach Möglichkeit beseitigt. 4. Radwege einheitlich und komfortabel gestalten Bei Neuanlage oder Instandsetzung sind Radwege einheitlich (z.B. mit farblich gleichem Pflaster, Piktogrammen) zu gestalten, damit die Verkehrsführung eindeutig erkennbar ist. An bevor-rechtigten Straßen sind Radwege, die Zufahrten und Einmünd-ungen queren, auf gleichem Niveau weiterzuführen. Auf Routen des Radverkehrs ist grobes Kopfsteinpflaster durch andere, gut befahrbare Materialien vollständig oder teilweise (Radfahrspuren) zu ersetzen. 5. Fahrradstraßen und Fahrradzonen einrichten Der beschlossene Fahrradstraßenring in der Innenstadt wird bis Ende 2024 realisiert. Sofern rechtlich zulässig, sollen in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Universitätsgelände mindestens fünf Fahrradstraßen oder -zonen bis 2030 eingerichtet werden. Um Fahrradstraßen und -zonen deutlich zu kennzeichnen, werden Teile der Oberfläche farblich markiert und mit Piktogrammen versehen. Für Fahrradstraßen wird eine Vorfahrtregelung eingerichtet. 6. Fahrradabstellanlagen bedarfsgerecht ausbauen Für die Innenstadt und die Stadtteile wird bis Ende 2023 der mittelfristige Bedarf an Fahrradstellplätzen, auch für Lastenräder und Räder mit Anhängern ermittelt. Ab 2024 werden zusätzliche Fahrradabstellanlagen bis 2030 eingerichtet. Insbesondere an öffentlichen Einrichtungen und an Knotenpunkten des ÖPNV werden überdachte Stellplätze und Lademöglichkeiten für E-Bikes geschaffen. In neu geplanten Wohn- und Gewerbegebieten werden überdachte und diebstahlsichere Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen. Die Empfehlungen des "Leitfadens Fahrradparken im Landkreis Lüneburg" von 2020 sind zu beachten. 7. Bürger:innen informieren und beteiligen Die Hansestadt Lüneburg wirbt durch Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit für das Radfahren und den Umstieg vom Auto auf das Rad. Dazu wird ein Konzept bis Ende 2022 erstellt und danach umgesetzt. Jährlich wird öffentlich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen für den Radverkehr berichtet. Die Umfrageergebnisse des ADFC Klimatest werden im Bericht berücksichtigt. Außerdem führt die Verwaltung einmal im Jahr einen Workshop mit den beratenden Verbänden des Verkehrsausschusses und interessierten Bürger:innen durch, um Lösungsvorschläge für Probleme des Radverkehrs zu entwickeln.
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Datum Ratsbeschluss:
keine Angabe
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
15.02.2021
Datum - Start Unterschriftensammlung:
keine Angabe
Unterschriften gesamt:
keine Angabe
Unterschriften gültig:
keine Angabe
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
59227
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
10
Datum - Einreichung Unterschriften:
keine Angabe
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
keine Angabe
Zulässig:
keine Angabe
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Ja
Reaktion auf Unzulässigkeit:
keine Angabe
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
BB zurückgezogen
Hintergründe des Themas:
Vor dem Hintergrund vieler Radentscheide bundesweit, wurde auch in Lüneburg eine solche Initiative gestartet. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit Changing Cities e.V: gestartet, die auf der Webseite auch als Verantwortlich benannt wurden.
Thema - Pros & Cons:
Pro: Aus der Begründung: Wir wollen, dass alle Bürger:innen Lüneburgs, auch Kinder und ältere Personen, angst- und konfliktfrei am Radverkehr teilnehmen können. Das geht nur durch den Ausbau sicherer und ausreichend breiter Radverkehrsanlagen an Straßen und Kreuzungen. So kann der Anteil der Wege im Verkehr, die mit dem Rad zurückgelegt werden, auf mindestens 40% erhöht werden. Zudem wird die Lebensqualität in Lüneburg durch die Förderung des Radverkehrs erheblich verbessert, denn Radfahren vermeidet Lärm, Abgase, Stau, übermäßigen Flächenverbrauch und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Weitere Entwicklung:
Ein neues Bürgerbegehren wurde angezeigt, im Dezember 2021 wurden die nötigen Unterschriften eingereicht.
Quellen:
Landeszeitung, Uelzener Presse, Beratungsgespräche und E-Mail-Austausch.
Anmerkungen:
Beratung durch MD. Die BI hat die Beratung durch die Stadt in Anspruch genommen und das Begehren mehrfach überarbeitet. Am Ende wurde das Bürgerbegehren durch ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten für unzulässig erklärt. Es folgte eine Überarbeitung und ein neu angemeldetes Bürgerbegehren. Das Bürgerbegehren wurde zurückgezogen, bevor die Unzulässigkeit formal festgestellt wurde. Gründe Unzulässigkeit: Fehlende Bestimmtheit, Ziele teilweise nicht im eigenen Wirkungskreis der Kommunen (StVo)