Bürgerbegehren - 12143 [ Zurück zur Übersicht ]

Bundesland:
Sachsen
Kreisstadt:
Radeberg, Stadt
Thema:
Gegen Ausweisung neuer Gewerbegebiete
Jahr:
2024
Themenbereich:
Wirtschaftsprojekte
Fragestellung:
keine Angabe
Verfahrenstyp:
1. b (genauer:) Korrekturbegehren
aktueller Status:
Klage eingereicht
Datum Ratsbeschluss:
31.01.2024
Zustimmende Parteien:
keine Angabe
Datum - Ankündigung:
keine Angabe
Datum - Anzeige des Bürgerbegehrens:
keine Angabe
Datum - Start Unterschriftensammlung:
03.2024
Unterschriften gesamt:
1808
Unterschriften gültig:
784
Wahlberechtigte d. letzten Kommunalwahl:
15297
Unterschriftenanteil in Prozent:
keine Angabe
Benötigtes Unterschriftenquorum:
keine Angabe
Datum - Einreichung Unterschriften:
30.04.2024
Datum - Beschluss zur Zulässigkeit:
27.11.2024
Zulässig:
Unzulässig
Zulässigkeit vor Unterschriftensammlung überprüft:
Unbekannt
Reaktion auf Unzulässigkeit:
Widerspruch eingelegt
Klage:
keine Angabe
Datum - Bürgerentscheid:
keine Angabe
Abstimmungsberechtigte:
keine Angabe
Zustimmungsquorum (Nötige Stimmen):
keine Angabe
Zustimmungsquorum in %:
keine Angabe
Abstimmende:
keine Angabe
Prozentuale Beteiligung:
keine Angabe
Gültige Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmen:
keine Angabe
Ja Stimmenanteil:
keine Angabe
Nein Stimmen:
keine Angabe
Nein Stimmenanteil:
keine Angabe
Gesamtergebnis:
Unzulässig
Hintergründe des Themas:
Auf Nachfrage teilt der Oberbürgermeister der Röderstadt, Frank Höhme, zum geplanten Vorhaben mit: "Eine lebenswerte Stadt kommt ohne einen gut laufenden Wirtschaftsmotor nicht aus. Je mehr Unternehmen es in Radeberg gibt, desto mehr Arbeitsplätze und folglich auch mehr Steuerreinnahmen gibt es in unserer Stadt - in Zeiten klammer Kassen ein nicht zu vernachlässigender Punkt, ebenso wie eine höhere Kaufkraft. Viele Unternehmen engagieren sich zudem gesellschaftlich vor Ort, wovon Vereine profitieren. Die eventuell entstehenden zwei Gewerbegebiete eröffnen die Möglichkeit zur Sicherung und Stärkung unseres Wohlstands und Wachstums. Sie sind eine Investition in die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität unserer Stadt. Wir stehen aktuell vor einer bislang nie dagewesenen Chance: Die Stadt Dresden hat signalisiert, kaum noch Gewerbeflächen ausweisen zu können. Unternehmen werden aufs Umland ausweichen müssen. Radeberg könnte sich mit den beiden Gewerbegebieten in Position bringen und von der Situation profitieren. Die Entwicklungsperspektiven, die Gewerbegebiete aufmachen, werden aber unabhängig davon benötigt. Bereits ansässige Unternehmen mit Vergrößerungswunsch und Betriebe, die sich neu ansiedeln möchten, finden bei uns keine geeigneten Flächen. Gewerbegebiete an der S 177 haben das Potenzial, Unternehmen bei uns zu halten und neue zu gewinnen. Dadurch können Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten werden und neue entstehen, wodurch sich auch die Möglichkeit eröffnet, Chancen für jedes Qualifikationsniveau anbieten und das Pendeln aus Radeberg heraus senken zu können. Heutige Gewerbegebiete lassen sich nicht mehr mit den grauen Betonflächen aus den 90er-Jahren vergleichen. Berücksichtigt werden unter anderem die Belange des Umwelt- und Naturschutzes und insbesondere auch der Mensch als Schutzgut - insbesondere in Bezug auf seine Gesundheit." Vera Winkler vertritt die Bürgerinitiative. Sie sieht das naturgemäß aus anderer Perspektive. Sie sagt: "Wir möchten, dass bei so weitreichenden Entscheidungen alle Bürger mitentscheiden, nicht nur der Stadtrat. Im Stadtrat wurde sehr kontrovers diskutiert und die Beschlüsse sind mit knapper Mehrheit gefasst worden. Unser Anliegen ist, dass die Bürgerschaft entscheidet, ob die Landwirtschaftsflächen tatsächlich zu Gewerbeflächen umgewandelt werden. Derzeit kann man gar nicht sagen, wie eine solche Abstimmung ausgehen wird. Wir haben als Bürgerinitiative Kontakt zu vielen Menschen, sowohl Befürwortern wie Gegnern. Die Skepsis ist sehr groß, es gibt vielleicht sogar eine Mehrheit, die sich nicht vorstellen kann, die beiden Gewerbegebiete auszuweisen. Das werden wir aber erst beim Bürgerentscheid erfahren. Es wären etwa drei bis vier Unternehmen, die sich beispielsweise an der Stolpener Straße ansiedeln könnten. Fördermittel stehen für Großansiedlungen zur Verfügung, insofern ist uns nicht klar, was der Plan der Stadt tatsächlich ist. Grundsätzlich spricht ja nie etwas gegen Gewerbeansiedlungen, solange sie maßvoll sind und die Leistungsfähigkeit einer Stadt nicht überschreiten. Es ist jedoch wichtig, dass sich eine Gemeinde Gedanken darüber macht, welche Folgen solche Ansiedlungen haben. Wenn man bestehende Gewerbegebiete erweitert oder Brachflächen ertüchtige, dann ist das etwas anderes. Wenn man aber in diesen Größenordnungen Gewerbeflächen ausweisen will, dann ist das schwierig. Man muss die Folgebedarfe an technischer und sozialer Infrastruktur berücksichtigen. Und ob die Gewerbesteuereinnahmen tatsächlich kommen, kann die Stadt gar nicht beeinflussen, solange sie nicht Eigentümer der Flächen ist. Wir machen uns Sorgen um die künftige Generation, weil alles, was wir heute an Fläche versiegeln, verloren ist. Und was wir über Kredite finanzieren, müssen unsere Enkelkinder zurückzahlen." Stadtrat muss erneut über Zulässigkeit befinden (erste Entscheidung am 19.06.2024), da der OB Höhme anscheinend einen Antrag auf Befassung der Freien Wähler-Fraktion, dass sich der Stadtrat mit der Zulässigkeit befassen solle, abgewiesen habe (https://www.wochenkurier.info/landkreis-bautzen/artikel/buergerbegehren-bekommen-neue-chance). Die Fraktionen von CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft reichten für die Stadtratssitzung vom 17.12.24 eine Beschlussvorlage ein, mit der der Rat das Begehren aufgreifen und selbst einen Bürgerentscheid ansetzen soll. Der Wortlaut der Begründung lautete unter anderem: "Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gibt es zwei gegensätzliche Rechtsgutachten. Da davon auszugehen ist, dass die Gerichte bzw. die Kommunalaufsicht eine längere Zeit zur endgültigen juristischen Bewertung benötigen werden, beantragen die genannten Fraktion en für die baldige Herstellung der Rechtssicherheit, einen eigenen Bürgerentscheid herbeizuführen. Dieser soll gemeinsam mit der bevorstehenden Bundestagswahl voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger nur einmal zur Wahlentscheidung aufgerufen. Dieses Verfahren sichert eine hohe Bürgerbeteiligung und hat zugleich auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht Vorteile. Mittels umfassender Öffentlichkeitsarbeit wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend über den Bürgerentscheid informiert werden. Damit wird für alle die notwendige Transparenz hergestellt." (König_md, 11.12.24)
Thema - Pros & Cons:
keine Angabe
Weitere Entwicklung:
keine Angabe
Quellen:
https://www.wochenkurier.info/landkreis-bautzen/artikel/der-gegenwind-wird-staerker
Anmerkungen:
Widerspruchsverfahren läuft, derweil wurde aber auch ein Ratsreferendum zum Thema angesetzt (König_md, 19.1.2025)